Vorstand der Gesellschaft
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
- dem/der Vorsitzenden,
- dem/der Stellvertreter/in
- dem/der Schriftführer/in,
- dem/der Schatzmeister/in sowie
- Beisitzern
Gegebenenfalls kann der Vorstand beratende Mitglieder berufen.
Mitgliederversammlung:
- Die Mitgliederversammlung wählt alle vier Jahre den Vorstand und
- ist zuständig für die Entgegennahme und Beratung der vom Vorstand erstatteten Geschäftsberichte,
- die Abnahme der Jahresrechnung,
- Satzungsänderungen.